Hausordnung der Ballsport Arena Schwaben

Die Ballsport Arena Schwaben ist eine private Sportstätte, die von der Ballsport Arena B2 GmbH betrieben wird.

Mit dem Betreten der Anlage erkennen alle Nutzer und Besucher diese Hausordnung an. Bei Verstößen kann der Nutzer der Anlage verwiesen werden; in besonders schweren Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

1. Verhalten in der Anlage

  • Respektvoller Umgang und Sauberkeit sind selbstverständlich.
  • Rauchen ist ausschließlich vor dem Eingang erlaubt.
  • Keine offenen Getränke oder Glasflaschen in den Sportbereichen. In den Squash- und Mini-Padel-Courts bitte Getränke nur auf den Tischen vor den Courts abstellen.
  • Der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke ist im gesamten Bereich der Ballsport Arena einschließlich des Bistros nicht gestattet. Bitte nutzt ausschließlich die Getränke aus dem Self-Service-Angebot.
  • Das gilt auch für alkoholfreie Biere, Weine oder Mischgetränke, die typischerweise als alkoholische Produkte gelten oder beworben werden.
  • Alkoholische Getränke, Tiere und sperrige Gegenstände sind in den Sportbereichen nicht erlaubt.

Ausnahmen: In begründeten Fällen (z. B. Mannschaftsfeiern, Vereinsveranstaltungen oder spezielle Events) kann die Ballsport Arena B2 GmbH auf Anfrage Ausnahmen vom Verzehrverbot genehmigen. Die Genehmigung gilt ausschließlich für den vereinbarten Anlass und Ort. Ein genereller Anspruch darauf besteht nicht.

2. Sportkleidung und Schuhwerk

  • Die Spielfelder dürfen nur in sauberer Sportkleidung und mit geeigneten, nicht abfärbenden Hallenschuhen genutzt werden.
  • Spielfelder dürfen nicht mit Straßenschuhen oder in Straßenkleidung betreten werden.
  • Schuhe mit starkem Profil, Sand oder grober Verschmutzung sind auf den Plätzen unzulässig.

3. Nutzung der Spielfelder

  • Nutzung nur mit gültiger Buchung und innerhalb der gebuchten Zeit.
  • Spielen ohne Buchung oder Überziehen der Zeit ist nicht gestattet und kann nachberechnet werden.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte stellen die Aufsicht über Minderjährige sicher.

4. Leihmaterial und Meldung von Vorfällen

  • Beschädigtes oder verlorenes Leihmaterial (z. B. Schläger, Bälle, Netze, Trainingshilfen) bitte unverzüglich per E-Mail an info@ballsport-arena.de oder über unsere WhatsApp-Nummer melden.
  • Beschädigungen, Verunreinigungen oder sicherheitsrelevante Vorfälle (z. B. Verletzungen, technische Defekte, Gefährdungen) sind unverzüglich zu melden.
  • Eine Ersatzpflicht besteht nur bei vorsätzlicher Beschädigung oder grober Fahrlässigkeit.

5. Ordnung und Wiederherstellung des Spielbereichs

  • Alle verwendeten Gegenstände (z. B. Leihschläger, Bälle, Netze, Trainingshilfen) sind in den ursprünglichen Zustand zurückzubringen.
  • Herausgenommene oder verstellte Netze in den Courts bitte wieder korrekt einhängen und positionieren.
  • Flaschen und Getränkeverpackungen in die vorgesehenen Kästen zurückstellen, Müll in die Abfalleimer.
  • Stühle, Bänke und Tische an ihren ursprünglichen Platz zurückstellen.
  • Wird der Court nicht ordnungsgemäß hinterlassen, können die entstandenen Aufwände in Rechnung gestellt werden.

6. Bei Verstößen

  • Es kann ein Platzverweis oder Hausverbot ausgesprochen werden.
  • Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet.
  • Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die Ballsport Arena B2 GmbH bestehende Buchungen oder laufende Abonnements mit sofortiger Wirkung beenden.

Kontakt

Ballsport Arena B2 GmbH · Rudolf-Diesel-Straße 4 · 86663 Asbach-Bäumenheim
WhatsApp: +49 151 40358765
E-Mail: info@ballsport-arena.de

Stand: November 2025